
Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte findet, dass die Schweizer Gerichtsbarkeit bei der Bestätigung der World-Athletics-Regeln, intersexuelle Personen mit erhöhten Testosteronwerten aus der Frauen-Kategorie auszuschließen, die entstandene Diskriminierung nicht ausreichend geprüft hat. Für Semenya bedeutet dies einen kleinen Erfolg auf juristischer Ebene, nun ist das Schweizer Bundesgericht wieder am Zug.
Ein letzte Woche in der New York Times veröffentlichter Bericht…
Nachdem das Schweizer Bundesgericht auf Anklage von Caster Semenya und…
Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) hat gegen das Urteil des Schweizer Bundesgerichts,…